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Barrierefrei
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ortsgemeinde Reckershausen ist bemüht, ihre Website www.reckershausen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.reckershausen.de, nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote oder Dienste.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen.
Die Webseite www.reckshausen.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
• Video und Audio-Dateien: Inhalt in Gebärdensprache sind derzeit noch nicht vorhanden.
• Inhalte in leichter Sprache sind noch nicht vollständig.
Reckershausen legt Wert darauf, allen Besuchern Barrierefreiheit zu bieten. Wir möchten eine Website bereitstellen, die für alle zugänglich ist, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Behinderungen.
Laufende Bemühungen
Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern und sicherzustellen, dass sie allen unseren Besuchern ein benutzerfreundliches und integratives Erlebnis bietet. Dazu gehört die Implementierung von Funktionen wie:
• Klare und konsistente Seitenstruktur
• Alternativtext für Bilder
• Unterstützung der Tastaturnavigation
• Beschreibender Linktext
• Barrierefreie Formulare und Eingabefelder
• Integrierte Zugänglichkeits-Seitenleiste, die es Besuchern ermöglicht, das Erscheinungsbild unserer Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung. Ein Prüfbericht durch Dritte ist derzeit noch nicht erfolgt.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz
Feedback und Kontaktangaben
Reckershausen ist bewusst, dass Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist, und wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Ihr Feedback ist für uns von unschätzbarem Wert. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte unter gemeinde@reckershausen.de